Teilnahmebedingungen Ausfahrt

Teilnahmebedingungen (Stand: Januaer 2023)

Mit der Buchung einer Ski- und Snowboardausfahrt sowie eines Snowboardkurses akzeptiert der/die Teilnehmer/in automatisch und ohne Unterschrift die im Folgenden genannten Teilnahmebedingungen.


(1) Die Abfahrtszeiten und -orte sind jeweils bei den einzelnen Ausfahrtsbeschreibungen
vermerkt. Im Allgemeinen treffen sich die Teilnehmer der Ski- und Snowboardausfahrten rechtzeitig, ca. 15 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit, am jeweiligen Abfahrtsort. Auf verspätetes Eintreffen am Abfahrtsort wird keine Rücksicht genommen. Eine Erstattung des Reisepreises bei Nichtantritt der Ausfahrt aufgrund von Verspätung wird nicht geleistet.

(2) Mit der Buchung der Ski‐ und Snowboardausfahrt ist ein Beförderungsvertrag zustande gekommen. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten insbesondere in den jeweiligen Skigebieten. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, für jedwede Anmeldung in Ihrem Haushalt lebende Minderjährige zu haften.

(3) Alle Teilnehmer haben aus Sicherheitsgründen den Weisungen von "HiLight, Inh. Henriette Braun" Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei der Teilnahme an einem Snowboardkurs.

(4) Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind von der/dem Teilnehmer/in selbst zu beaufsichtigen. Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jede/r Teilnehmer/in verzichtet gegenüber "HiLight" auf die Geltendmachung von Schadensansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit, die diesem/r in Zusammenhang mit der Ski‐und Snowboardausfahrt entstehen, soweit der entsprechende Schaden nicht durch eine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung von "HiLight fashion&function, Strauch & Strauch GbR" wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Teilnahme an Snowboardkursen.

(5) Die Mindestteilnehmerzahl pro Reise beträgt 35 Personen. Sollte diese nicht erreicht werden, ist eine Reiseabsage bis zu 1 Tag vor Abreise von unserer Seite möglich. Bereits bezahlte Reisepreise werden in voller Höhe erstattet.

(6) Wird die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt beeinträchtigt oder muss sie abgesagt/abgebrochen werden, können wir nicht und ebenso wenig wie für die Durchführung von Fremdleistungen, z. B. Liftbeförderung haftbar gemacht werden.

(7) Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass der/die Teilnehmer(in) im Besitz einer eigenen und zum Reisetermin gültigen Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung sowie eines gültigen Personal- oder Reiseausweises sein muss. Der Deutsche Skiverband bietet spezielle Ski- und Snowboardversicherungen an. Entsprechende Informationen erhalten Sie in unseren Filialen.

(8) Der/die Teilnehmer/in wurde auf das Tragen eines Helmes sowie einer Schutzausrüstung hingewiesen. Bitte achten Sie darauf, eine intakte Ski- und Snowboardausrüstung zu verwenden. Bitte lassen Sie vor der Ski- und Snowboardausfahrtausfahrt in Ihrem eigenen Interesse und zur Sicherheit die Schneesportgeräte in einem Fachgeschäft überprüfen.

(9) Der/die Teilnehmer/in bestätigt, die im jeweiligen Skigebiet vorgegebenen Regeln bezüglich Pisten- und Anlagennutzung zu beachten.

(10) Sagt ein/e Teilnehmer/in eine bereits gebuchte und bezahlte Ausfahrt kurzfristig, d.h. später als zwei Wochen vor Reisetermin, und aus wichtigem Grund ab, besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatz‐Teilnehmer/in zu finden und dessen/deren Kontaktdaten gegenüber "HiLight" rechtzeitig, d.h. mindestens 3 Tage vor Reisetermin, bekannt zu geben. Dadurch entstehende etwaige Mehrkosten sind von der/dem Teilnehmer/in zu tragen. Eine Erstattung des Reisepreises wird nicht geleistet.

(11) Muss eine Ausfahrt aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl oder aktueller Schnee- und Wetterverhältnisse abgesagt werden, erhält der/die Teilnehmer/in den vollen Fahrtpreis zurückerstattet.

(12) Bei der Veranstaltung gemachte Fotos und/oder Filme dürfen zur Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden. Persönliche Daten dürfen vom Veranstalter elektronisch gespeichert werden und zu Werbezwecken genutzt, jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden.

(13) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen innerhalb der Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit anderer Bestimmungen der Teilnahmebedingungen zur Folge.